Die Freigrenze ist ein wichtiger steuerlicher Schwellenwert für Krypto-Einkünfte in Deutschland. Sie gilt für alle „sonstigen Einkünfte“ nach § 22 Nr. 3 EStG, wozu auch Staking-Rewards gehören. Wichtig zu beachten: Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet, wenn die Grenze auch nur um einen Euro überschritten wird, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
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